Bafög-Förderung für Ausländische Studierende
Auch ausländische Studierende können – soweit einige Voraussetzungen erfüllt sind – von einer Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz profitieren. Die genauen Voraussetzungen sind im Bundesausbildungsförderungsgesetz geregelt und recht komplex. Es ist aber in jedem Fall ratsam, zu prüfen, ob man zu den Personen gehört, die Anspruch besitzen. Denn selbstverständlich kann es auch für ausländische Studierende ein Problem darstellen, das Studium zu finanzieren.
Relativ gute Chancen, dass die Vorrausetzungen zur Förderung auf die eigene Person zutreffen, hat man, wenn man EU-Bürger ist, aber auch für Nicht-EU-Bürger kommt unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung in Frage. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Sie in den Kreis der Personen fallen, der Anspruch auf eine staatliche Förderung besitzt, sollten Sie mit den zuständigen Stellen Kontakt aufnehmen und Ihren Fall genau schildern. Anlaufstellen sind dabei die Bafög-Ämter, das Bundesverwaltungsamt und das Bundesministerium für Bildung und Forschung bzw. dessen Bafög-Hotline, die in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Studentenwerk angeboten wird. Zum Teil finden an den Universitäten und Hochschulen auch Informationsveranstaltungen für ausländische Studierende statt, bei denen unter Umständen auch Tipps zur Bafög-Förderung gegeben werden können. Das informieren über die eigene Berechtigung kann sich hierbei lohnen, schließlich bekommt man, wenn man Bafög-berechtigt ist, die Hälfte der Förderung als Zuschuss gewährt. Dieser muss nicht zurückbezahlt werden.
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