Umzugsbeihilfe für Studenten in Dresden
Auch in Dresden erhalten Studierende, die ihren Hauptwohnsitz
von außerhalb in die sächsische Landeshauptstadt verlegen, eine Umzugsbeihilfe.
Wie hoch ist die Umzugsbeihilfe?
Die Umzugsbeihilfe beträgt in Dresden 150 Euro und wird nur einmal für die Dauer des Studiums gewährt.
Wer kann die Umzugsbeihilfe beantragen?
Die Umzugsbeihilfe kann von den Studierenden der folgenden Einrichtungen in Anspruch genommen werden:
- Technische Universität Dresden
- Hochschule für Technik und Wirtschaft in Dresden (FH)
- Hochschule für Musik "Carl Maria von Weber in Dresden
- Hochschule für Bildende Künste in Dresden
- Palucca Schulde Dresden - Hochschule für Tanz
- Hochschule für Kirchenmusik Dresden
- Evangelische Hochschule für Soziale Arbeit Dresden (FH)
Wie erfolgt die Anmeldung der Umzugsbihilfe in Dresden:
Studierende müssen ihren Hauptwohnsitz in der Zeit von Januar bis Dezember des laufenden Jahres nach Dresden verlegt haben und dort amtlich gemeldet sein. Im Folgejahr kann dann von Januar bis März die Umzugsbeihilfe persönlich beim Studentenwerk Dresden beantragt werden. Das entsprechende Antragsformular findet sich unter http://www.dresden.de/media/pdf/formulare/AntragsformularStudentenumzugsbeihilfe.pdf
Bildmaterial: © Jochen K - Fotolia.com
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