BAföG-Empfänger müssen keine GEZ zahlen
Was viele nicht wissen: wer als Student BAföG bezieht und nicht bei seinen Eltern lebt, ist von der Rundfunkgebührenpflicht befreit und muss demzufolge auch keine Gebühren an die GEZ zahlen. Das sagt einem natürlich keiner, aber so steht es auch unter Punkt 5 der Gebührenbefreiungen auf der Seite der GEZ.
Das entsprechende Formular gibt es natürlich auch gleich zum Download unter https://teilnehmerdienste.gez-service.de/WFEBus/befreiung/GezAntragBefreiungGebuehrErfassung Open.jsp
Wer sein Studium beendet, aus seiner WG auszieht oder keine BAföG-Leistungen mehr bezieht, sollte aber unbedingt daran denken, die geänderten Umstände der GEZ mitzuteilen und seine gebührenfplichtigen Empfangsgeräte wieder anzumelden.
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